Der Zugtruppführer (ZTrFü)

Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

Er

  • ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
  • sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
  • hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

       

      Quelle THW.de