Wenn ein Helfer ein persönliches dienstbezogenes Anliegen hat oder es im Ortsverband einen Streit zu schlichten gilt, dann kommt der Helfersprecher zum Einsatz. Er vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten.

Zu den Aufgaben des Helfersprechers gehören die folgenden Bereiche:

·        Berufung und Abberufung von Führungskräften

·        Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag

·        Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen

·        Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte

·        Dienst- und Ausbildungsplangestaltung

·        Berufung und Abberufung des OB

 

Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.