Der Ausbildungsbeauftragte

Wie der Name schon andeutet, ist der oder die Ausbildungsbeauftragte für die Koordination der Ausbildung im Ortsverband verantwortlich. Außerdem ist er der Stellvertreter des stv .OB und übernimmt bei dessen Abwesenheit seine Aufgaben.

 

Ein Ausbildungsbeauftragter trägt für die folgenden Bereiche Verantwortung:

  • Er unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige
  • Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
  • Er ist für die Grundausbildung verantwortlich.
  • Es ist seine Aufgabe, die Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben zu koordinieren und zu überwachen; hierzu gehört insbesondere
  • Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten
  • Planung und Durchführung von Sonderausbildungsveranstaltungen
  • Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
  • Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung,
  • Überwachung der Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbilder,
  • Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen,
  • Koordinierung der Ausbildungspläne.
  • Bei Einsätzen und Übungen kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufgaben
  • eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.
  • Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.
  • Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab. Er berät und unterstützt Jugendbetreuer
  • und Jugendgruppe bei der Ausbildung.
  • Mitglied in der LuK OV