Der stv. Ortsbeauftragte

Der stellvertretende Ortsbeauftragter (stv. OB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten <link unser-ov einheiten ov-stab ortsbeauftragter>während seiner Abwesenheit. Dabei nimmt er alle seine Funktionen und Aufgaben wahr. Außerdem ist er verantwortlich für den inneren Dienst im OV sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Der Stellvertretende OB ist für die folgenden Bereiche zuständig:

  • Der stellvertretende Ortsbeauftragte ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht.
  • Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der im OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt
    • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet
    • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet
    • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt
    • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt
    • entsendet die Fachberater im Auftrag des OB
    • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt
    • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert
    • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
    • u. a. m.
  • Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
  • Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe,  indem er insbesondere:
    • Kontakt zu Jugendbetreuern und Jugendgruppenleitern hält
    • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
    • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt