Die Ortsjugendbeauftragten

Die Ortsjugendbeauftragten ( OJB ) sind für die Jugendarbeit des OV zuständig. Das bedeutet, dass sie deren Ausbildung leiten und für die externe Jugendarbeit verantwortlich sind.

Der Ortsjugendbeauftragte ist verpflichtet:

·        die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.

·        die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.

·        unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.

·        mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.

 

Der OJB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen.