Ronnenberg,

Übung Fachgruppe Räumen

Unsere Fachgruppe Räumen beteiligte sich vom 20.-22.04.2018 an der gemeinsamen Übung der Lehrfachgruppe Räumen des Landesverbandes Bremen, Niedersachsen.

Ausheben eines Grabens (Foto THW/F. Arlt OV Ronnenberg)

Was ist eigentlich eine Lehrfachgruppe?

Die Aufgabe einer Lehrfachgruppe ist die Unterstützung der anderen gleichgearteten Fachgruppen im Bereich der Aus- und Fortbildung im Landesverband. Die Lehrfachgruppen sollen hierdurch zur Verallgemeinerung von positiven Organisationsformen und Ausbildungen beitragen. Dabei wird nicht darauf abgezielt, dass sich die Lehrfachgruppe selbst zu einer Spezialeinheit entwickelt, vielmehr soll sie den Kontakt zwischen den jeweiligen Fachgruppen im Landesverband fördern und dadurch einen Austausch von Erfahrung und Wissen erreichen.

So werden durch die Lehrfachgruppe auch Übungen mit Ausbildungscharakter zentral durchgeführt. Für die Fachgruppen Räumen im Landesverband Bremen, Niedersachsen wurde der Ortsverband Ronnenberg berufen die Leitung der Lehrfachgruppe zu übernehmen, begleitet wird sie dabei von hauptamtlicher Seite durch die Regionalstelle Hannover. Die Fachgruppe aus Ronnenberg führte nun mit den anderen Fachgruppen Räumen eine großangelegte Übung im Bereich der Lüneburger Heide durch. Im Bereich kritischer Infrastrukturen erfolgt der Einsatz der Baumaschinen für unverzügliche Sicherungs- und Reparaturarbeiten, darum wurde bei dieser Übung der Schwerpunkt auf den Bereich Straßen- und Wegebau gelegt. Die teilnehmenden Einheiten führten Arbeiten im Bereich des Straßenbaus durch, zu dem auch die Herstellung von Gräben und Rohrdurchführungen zählt.

Wir bedanken uns bei den Helfern aus Ronnenberg für die gute Vorbereitung und danken ebenfalls für die Bereitstellung der Bilder.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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